Jahresbericht 2020 ⁄ 21

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SFL-CEO Claudius Schäfer über die Herausforderungen und Highlights der Saison 2020/21

Das war die Saison 2020/21 in der Raiffeisen Super League

Gratulation zum Ersten! YB holt sich den 15. Meistertitel der Klubgeschichte

Raiffeisen Super League Top Scorer: Jean-Pierre Nsame

Das war die Saison 2020/21 in der Brack.ch Challenge League

Brack.ch Challenge League Top Scorer: Rodrigo Pollero

Jahresbericht

Bericht der Kommissionen

Die Kommissionen bilden die Rechtanwendungsbehörden der Swiss Football League. Die Statuten unterscheiden zwischen Rechtsanwendungsbehörden und Behörden mit beratender Funktion ohne Organeigenschaften. Die Befugnisse der Rechtsanwendungsbehörden sind in Reglementen festgehalten, die von der Generalversammlung genehmigt werden, und die Mitglieder dieser Kommissionen werden durch die Versammlung gewählt. Die Mitglieder der Behörden mit beratender Funktion werden vom Komitee der SFL ernannt.

 

Lizenzkommission

BERNHARD WELTEN
Präsident der Lizenzkommission

Infolge der ab Mitte März 2020 eingeführten staatlichen Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie hatte die UEFA für die Lizenzierung der an ihren Wettbewerben teilnehmenden Klubs für die Saison 2020/21 grosse Erleichterungen beschlossen. Gestützt darauf entschied auch die a.o. Generalversammlung der SFL am 29. Mai 2020, sämtliche für die Saison 2019/20 erteilten Lizenzen für die Saison 2020/21 automatisch zu verlängern. Entsprechend mussten die Klubs gewisse Unterlagen erst später einreichen, so dass die Lizenzkommission anfangs Juni 2020 lediglich Auflagen an Klubs erteilen konnte, welche bestimmte Lizenzbestimmungen (v.a. Infrastruktur) nicht vollständig erfüllten.

Da auch die UEFA keine Finanzzahlen für die Zukunft der Klubs (Saison 2020/21) einverlangte, konnte die Lizenzkommission mit Schreiben vom 28. September 2020 sämtlichen Klubs als einzige Kontrollmöglichkeit die Auflage erteilen, quartalsweise aktualisierte Budgets und Liquiditätspläne für die Saison 2020/21 dem Lizenzmanager SFL unaufgefordert und fristgerecht einzureichen. Betreffend dieser alle Klubs betreffenden Auflage sind keine Verstösse bekannt. Positiv zu werten ist zudem, dass in der Saison 2020/21 kein Klub in ausserordentliche Finanzproblem geriet.

Hervorzuheben ist weiter, dass die SFL-Lizenzkommission den SFV erstmals dabei unterstützt hat, die UEFA-Lizenzen für die Klubs aus dem Frauenfussball zu erteilen, die an den UEFA-Wettbewerben in der Saison 2020/21 teilnehmen wollten.

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass die Lizenzierung für die Saison 2020/21 in keiner Art und Weise mit den bisherigen und hoffentlich auch nicht mit den zukünftigen Lizenzerteilungen verglichen werden kann. Die Pandemie zeitigte somit ihren Einfluss bis hin zum Lizenzierungsverfahren.

 

Rekursinstanz für Lizenzen

EUGEN MÄTZLER
Präsident der Rekursinstanz für Lizenzen

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen wurden für das Lizenzierungsverfahren für die Saison 2021/22 insbesondere bei den finanziellen Kriterien erleichterte Vorgaben angewendet. Die Lizenzkommission erteilte erstinstanzlich allen zehn Klubs der Super League, neun Klubs aus der Challenge League und drei Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League die Spielberechtigung für die Saison 2021/22.

Einzig dem FC Schaffhausen musste die Lizenz aus finanziellen und infrastrukturellen Gründen erstinstanzlich verweigert werden. Der Klub gelangte an die Rekursinstanz für Lizenzen und konnte der Behörde im weiteren Verfahren die geforderten Nachweise im finanziellen Bereich und für die Nutzung des Stadions in der nächsten Saison unterbreiten. Der Klub war somit im Besitz der erforderlichen Lizenz für die Teilnahme an der Meisterschaft 2021/22 der Challenge League.

 

Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

ROY D. MAYBUD
Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

Interessant und medienträchtig waren insbesondere die nachträgliche Verfahrenseröffnung gegen einen Trainer, der einen Balljungen angeschrien hatte, sowie die Einstellung eines Verfahrens gegen einen Spieler, der direkt im Anschluss an die Niederlage eines Meisterschaftsspiels öffentliche Äusserungen zu den Schiedsrichterleistungen gemacht hatte. Namentlich letzterer Fall führte zu einer Sensibilisierung der Schiedsrichter, wonach nicht jede Kritik gleich sanktionswürdig ist.

Die Spielrunden verliefen sehr ruhig und die Arbeit der Richter verlief äusserst positiv. Gefühlt handelte es sich im Vergleich zu den Vorjahren um eine ruhigere Saison. Es kann gut sein, dass aufgrund des fehlenden Publikums weniger Emotionen im Spiel waren. Insbesondere die Zusammenarbeit untereinander als auch mit der Geschäftsstelle der SFL im Allgemeinen war äusserst angenehm und ist lobenswert.

 

73

Beurteilte Verfahren

–3 zum Vorjahr

4

Davon an die Disziplinarkommission weitergeleitete Verfahren

unverändert zum Vorjahr
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

DIETER CALIEZI
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

 Anlässlich der Generalversammlung der SFL vom 7. August 2020 wurde im Hinblick auf die Saison 2020/21 eine Bestimmung in Bezug auf das obligatorische Covid-19-Schutzkonzept ins Sicherheitsreglement aufgenommen. Verstösse gegen das Schutzkonzept sollten künftig systematisch disziplinarisch bestraft werden. Zur Kontrolle sollten die Sicherheitsdelegierten der SFL eingesetzt werden, die zuvor das Fehlverhalten von Zuschauern rapportierten. Die Zuständigkeit für die Sanktionierung allfälliger Verstösse gegen das Sicherheitsreglement wurde den Disziplinarrichtern im Sicherheitswesen übertragen.

Schnell kristallisierte sich heraus, welches die hauptsächlichen und immer wiederkehrenden Verstösse gegen das Schutzkonzept waren: Torjubel mit engen Berührungen (Umarmungen, etc.), Verstösse gegen die Maskenpflicht und Trikottausch. Zu Beginn der Saison wurden Verstösse gegen das Schutzkonzept im gleichen Verfahren geprüft und sanktioniert wie zuvor Verstösse gegen das Sicherheitsreglement. Aufgrund der grossen Anzahl der Fälle mit immer denselben Verstössen wurde das Verfahren für die erwähnten drei häufigsten Verstösse Ende 2020 abgeändert und vereinfacht auf einen «One-pager», ohne vorgängige Gewährung des rechtlichen Gehörs.

Bis Anfang 2021 wurden für die Verstösse gegen das Schutzkonzept gleichbleibende Sanktionen ohne Erhöhung im Wiederholungsfall ausgesprochen, so zum Beispiel pro unangemessenem Torjubel CHF 100. Nachdem die Sanktionen keine Wirkung zeigten, wurden die Disziplinarrichter angehalten, die Sanktionen im Wiederholungsfall schrittweise zu erhöhen, was per Ende Januar 2021 umgesetzt wurde. Nachdem diese Verschärfung der Strafen aber weder eine spezial- noch eine generalpräventive Wirkung erzielte, und sich verschiedene Klubs über die steigende Höhe der Bussen beschwerten, wurde die Erhöhung der Sanktion im Wiederholungsfall im März 2021 wieder fallengelassen. Ein weiterer Grund für die Rückkehr zum vorherigen Sanktionsreglement war die Tatsache, dass kein anderes Land bekannt war, in welchem wegen Covid-19 der überschwängliche Torjubel bestraft wurde. Auch bei den UEFA-Wettbewerben wurde der Torjubel mit engen Körperberührungen nicht sanktioniert.

Die Gesamtsumme der ausgesprochenen Bussen des Disziplinarrichters und seines Stellvertreters verringerte sich im Vergleich mit der Saison 2019/20 deutlich von CHF 241’800 auf unter CHF 100’000. Dies war zum einen der Tatsache geschuldet, dass neben den Verstössen gegen das Schutzkonzept keine Verstösse gegen andere Sicherheitsnormen zu beurteilen waren, zum anderen, dass die Sanktionen für die drei häufigsten Verstösse gegen das Schutzkonzept lediglich zwischen CHF 100 und CHF 300 lagen. Die verbandsinternen Abläufe bei Einführung der Überprüfung des Schutzkonzepts, bei den Verfahrensänderungen während der Saison sowie bei der Durchführung der Verfahren funktionierten auch in der Saison 2020/21 problemlos.

 

298

Beurteilte Verfahren

+164 zum Vorjahr

>100

Wert in Tausend CHF aller ausgesprochenen Bussen

Disziplinarkommission

DANIELE MORO
Präsident der Disziplinarkommission

Ab der Saison 2020/21 stand für die Disziplinarbehörde eine bearbeitete Version des Art. 14 der Rechtspflegeordnung (RPO) des SFV zur Verfügung. Diese sieht eine unmissverständliche Präzisierung zwischen dem Fehlverhalten von Spielern, Auswechselspielern und von ausgewechselten Spielern einerseits, und dem Fehlverhalten von Teamoffiziellen anlässlich von Spielen andererseits vor. Zusammengefasst wird ein feldverweiswürdiges Vorgehen von Spielern und Teamoffiziellen klar reglementiert und mit Suspensionen geahndet. Die Anzahl der möglichen Suspensionen liegt zwischen 1 bis 6 für die Teamoffiziellen und zwischen 1 bis 5 für die Spieler.

Die Saison 2020/21 verlief ruhig. Zahlenmässig gab es wenige Fälle, die von der Disziplinarkommission bearbeitet wurden (9). Vier dieser Fälle fanden in der Zuständigkeit des als Einzelrichter amtierenden Präsidenten der Disziplinarkommission statt. Die verhängten Bussen fielen entsprechend ebenso geringer aus als in der letzten Saison. Insgesamt wurden Bussen in der Höhe von gesamthaft CHF 13’000 ausgesprochen.

In drei Fällen, die der Einzelrichter in zweiter Instanz beurteilte, wurden die Einsprachen vollumfänglich abgewiesen. In einem Fall wurde das Verfahren eingestellt und in einem anderen Fall wiederum die Einsprache teilweise gutgeheissen.

 

9

Bearbeitete Fälle

–7 zum Vorjahr

13,0

Wert in Tausend CHF aller ausgesprochenen Bussen

–62% zum Vorjahr
Transferkommission

MATHIAS BURNAND
Präsident der Transferkommission

Trotz der Folgen der Covid-19-Pandemie normalisierten sich die Aktivitäten der Transferkommission in der Saison 2020/21. Neun Anträge wurden zur Entscheidung vorgelegt. Dies sind weit weniger als die 25 Anträge, die in der letzten Saison unter den gegebenen Umständen bearbeitet werden mussten.

Zugleich ist es ein positives Zeichen dafür, dass der Spielbetrieb bald wieder zu den Bedingungen, die vor der Pandemie herrschten waren, zurückkehren kann. Wie schon in der vergangenen Saison konnte die Transferkommission unter oft sehr schwierigen Bedingungen vom grossen Engagement aller Mitglieder profitieren. Wir möchten ihnen dafür sehr herzlich danken.

 

9

Beurteilte Verfahren

–16 zum Vorjahr
Rekursgericht

ERNST STAEHELIN
Präsident des Rekursgerichts

Wie bereits im letztjährigen Jahresbericht erwähnt, sind die Fallkonstellationen, in denen ein Rekurs möglich ist, wegen Anpassung des entsprechenden Reglements drastisch eingeschränkt worden. Dies spiegelt sich in den Fallzahlen des Rekursgerichts.

In der Saison 2020/21 ist ein einziger Fall an das Rekursgericht weitergezogen worden, und zwar (untypischerweise) ein Entscheid der Transferkommission betreffend Festlegung einer Ausbildungsentschädigung. Nach Erinnerung der betroffenen Richter musste diese Thematik zumindest in den letzten zehn Jahren vom Rekursgericht nie behandelt werden, weshalb die entsprechenden Erfahrungen fehlten. Der Entscheid des Rekursgerichts ist an das TAS weitergezogen worden; dessen Entscheid ist noch offen.

 

1

Materiell beurteilte Fälle

–1 zum Vorjahr
Schlichtungskommission

MARC JUILLERAT
Mitglied der Schlichtungskommission

Wie im Vorjahr hatte die Schlichtungskommission der SFL im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Fall zu beurteilen. Seitdem die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) dahingehend geändert wurden, dass für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die staatlichen Gerichte zuständig sind, wird die Schlichtung bei der SFL als Vorstufe zum Gang an das internationale Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) kaum mehr in Anspruch genommen.

 

0

Anträge zur Schlichtung

Unverändert zum Vorjahr
Ausbildungskommission SFV/SFL

JEAN-CLAUDE DONZÉ
Präsident der Ausbildungskommission SFV/SFL

Die epidemiologische Situation in der Schweiz beeinflusste die Nachwuchsförderung auch in der Saison 2020/21 weiterhin stark. Die verschiedenen Gesundheitseinschränkungen zwangen die Verantwortlichen für die Ausbildung zu grossen Anstrengungen und Anpassungen, um eine effektive Fortsetzung der Aktivitäten mit Partnerschaften und Leistungszentren im Rahmen von Footeco aufrecht zu erhalten.

Nach einer langen wettbewerbsfreien Zeit konnten ab März 2020 wieder Aktivitäten von FE12 bis U18 geplant werden, allerdings nur für eine kurze Zeit, von Mitte August bis Mitte Oktober. Dann wurde im Januar 2021 die Wiederaufnahme der Aktivitäten genehmigt, aber nur für Trainings und nur für bestimmte Kategorien. Glücklicherweise erhielten die Elite-Mannschaften U18 und U21 den Profi-Status von Swiss Olympic erteilt, wie die Profi-Klubs der SFL.

Die Wiederaufnahme der U18-Meisterschaft wurde früher als üblich angesetzt, auf den 6. Februar 2021, um die in der ersten Phase der Meisterschaft verschobenen Spiele nachzuholen. Unter Berücksichtigung der ausserordentlichen Situation des Profi-Fussballs in der Schweiz organisierte die Abteilung Junioren-Spitzenfussball gleichzeitig eine interne Meisterschaft der 14 U21-Teams, was von allen SFL-Klubs begrüsst wurde. Das Hauptziel bestand darin, den Talenten im Allgemeinen – und insbesondere denjenigen, die vor dem Sprung ins Kader eines Super-League- und Challenge-League-Klubs stehen – zusätzliche Einsatzzeit zu ermöglichen.

Aufgrund der Neuausrichtung im Ressort Nationalmannschaften ist es den Nationaltrainern nicht mehr möglich, die Partnerschaften/Leistungszentren zu betreuen und einen Tätigkeitsbericht zu verfassen. Diese Aufgabe wurde ab Saisonbeginn an zwei Verantwortliche übertragen, welche einerseits die Kontrolle (Einhaltung von Rahmenbedingungen und Kriterien), andererseits die methodische Unterstützung (Ausbildungsentwicklung, Betreuung) übernahmen. Die Effizienz konnte damit verbessert werden.

SFL und SFV bieten den Partnerschaften zudem ein neues Tool zur Videoanalyse für Trainings und Spiele an. Alle Daten werden auf einer elektronischen Plattform aufgezeichnet. Diese Investition ist über einen Zeitraum von 3 Jahren mit einem Gesamtbetrag von rund CHF 500’000 eingeplant. In dieser Summe sind die den Klubs zur Verfügung gestellten Materialien und Ausrüstungen, eine zentrale Austauschplattform der Spielbilder sowie individuelle und kollektive Analysetools enthalten.

Während die Anzahl der in der Startformation eingesetzten U21-Spieler in der Super League rückläufig (durchschnittlich 1,03 pro Spiel) war, blieb die Zahl in der Challenge League (im Durchschnitt 2,15 pro Spiel) relativ stabil. Die höchsten Entschädigungen aus den Effizienzkriterien in der Super League 2020/21 erhielten Luzern, St.Gallen, Zürich, Sion und Vaduz, in der Challenge League Wil, Winterthur, Kriens, Chiasso und GC.

Die Partnerschaften boten in dieser Saison 114 Voll- oder Teilzeitstellen für Verantwortliche, Trainer und Spezialisten an. Die Leistungszentren stellen mittlerweile 64 Vollzeitarbeitsplätze für Trainer und Spezialisten zur Verfügung.

Für die Projekte Footeco (CHF 1,8 Mio.), Partnerschaften (CHF 4,5 Mio.), Leistungszentren (CHF 1 Mio.) und Effizienzkriterien (CHF 1 Mio.) leisteten SFV und SFL 2020/21 fixe Vergütungen von insgesamt CHF 8,3 Mio.

 

8,3

Feste Vergütungen in Mio. CHF

–3,75% gegenüber dem Vorjahr
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