Menu
Mediacenter Mediacenter Close
Mediacenter
Downloads

DEUTSCH
Jahresbericht PDF
Finanzbericht PDF

FRANÇAIS
Rapport annuel PDF
Rapport financier PDF

 

Videos

Claudius Schäfer, CEO der SFL, blickt auf die Saison 2021/22 zurück.

Das war die Saison 2021/22 in der Credit Suisse Super League

Der FC Zürich wird zum 12. Mal Schweizer Fussballmeister

Credit Suisse Super League Top Scorer: Jordan Siebatcheu

Das war die Saison 2021/22 in der dieci Challenge League

dieci Challenge League Top Scorer: Joaquín Ardaiz

Jahresbericht

Bericht der Kommissionen

Die Kommissionen bilden die Rechtanwendungsbehörden der Swiss Football League. Die Statuten unterscheiden zwischen Rechtsanwendungsbehörden und Behörden mit beratender Funktion ohne Organeigenschaften. Die Befugnisse der Rechtsanwendungsbehörden sind in Reglementen festgehalten, die von der Generalversammlung genehmigt werden, und die Mitglieder dieser Kommissionen werden durch die Versammlung gewählt. Die Mitglieder der Behörden mit beratender Funktion werden vom Komitee der SFL ernannt.

 

Lizenzkommission

BERNHARD WELTEN
Präsident der Lizenzkommission

Anlässlich der Lizenzierungssitzung im April 2022 konnten die neuen Kommissionsmitglieder Tamara Wolf, Mathias Eusebio und Sébastien Gobat endlich persönlich begrüsst werden. Die vorangehende Sitzung im März 2021 musste aufgrund der Covid-‍19-Pandemie noch als Video-Konferenz organisiert werden. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an Stéphane Devaud, Olivier Rodondi, Andrea Rege Colet und Vincent Willemin für ihre langjährige und wertvolle Mitarbeit. Sie hatten sich gegen Ende des Jahres 2020 aus unserer Kommission zurückgezogen.

Für die Saison 2022/23 konnte allen 20 Klubs der Swiss Football League (SFL) erstinstanzlich die Spielberechtigung für die kommende Saison erteilt werden. Den vier Bewerbern aus der Promotion League (AC Bellinzona, FC Breitenrain, FC Chiasso und FC Stade Nyonnais) musste die Lizenz für die zweithöchste Liga in erster Instanz verweigert werden. Der AC Bellinzona wurde die Lizenz schliesslich durch die Rekursinstanz für Lizenzen im Rechtsmittelverfahren erteilt.

Die Lizenzkommission unterstützte während der Saison 2021/22 erneut den Schweizerischen Fussballverband (SFV) betreffend Erteilung der UEFA-Lizenzen für die Frauen-Mannschaften. Sämtliche Lizenzen konnten erstinstanzlich erteilt werden.

Zusätzlich hat die Lizenzkommission während der Saison 2021/22 insgesamt zwei Verfahren gemäss Art. 8quinquies Lizenzreglement SFL durchgeführt. Diese betrafen den FC Basel sowie den FC Lugano, wobei bei letzterem zwei Verfahren durchgeführt wurden, nachdem das Gesuch um Anerkennung des brasilianischen Investors als neuer Hauptaktionär abgewiesen wurde.
 

Rekursinstanz für Lizenzen

EUGEN MÄTZLER
Präsident der Rekursinstanz für Lizenzen

Alle Klubs der Credit Suisse Super League (CSSL) und der dieci Challenge League (DCL) erhielten die Lizenz in der ersten Instanz. Demgegenüber scheiterten die meisten Bewerber aus der Promotion League (PL) an den infrastrukturellen Erfordernissen für einen Aufstieg. Ausserdem stellte sich heraus, dass die Klubs der PL mit dem Lizenzierungsverfahren in der Swiss Football League (SFL) keine Erfahrung hatten und die entsprechenden Anforderungen massiv unterschätzten. Hier besteht in Zukunft Handlungsbedarf in Bezug auf die Aufklärung durch die Organe der SFL sowie auf die Ausführung bei den aufstiegswilligen Klubs.

Während der Saison 2021/22 konnten sich die Klubs aus den pandemiebedingten Restriktionen befreien, wieder vor Publikum ihre Wettkämpfe bestreiten und generell ihr ganzes Angebot wieder hochfahren. Alle Beteiligten waren froh, wieder zum normalen Spielbetrieb übergehen zu können. Dies gilt für die Vereine und Spieler genauso wie für die SFL und deren Kommissionen. Die Klubs müssen wieder auf eigenen Beinen stehen, nachdem sie während der Covid-‍19-Pandemie auch von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt wurden. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit dazu, weil die pandemiebedingten Restriktionen weggefallen sind.

Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens traten finanzielle Fragen in den Hintergrund. Zum einen erhielten die Klubs Unterstützungsleistungen, zum andern wurden die Kriterien von den Lizenzierungsbehörden nicht ganz so streng wie in anderen Jahren angewendet. Gleichzeitig traten aber infrastrukturelle Fragen in den Vordergrund. Gerade für die Klubs der PL ist es oft schwierig bis unmöglich, im bestehenden Stadion die Anforderungen der SFL an eine professionelle Infrastruktur zu erfüllen.
 

Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

ROY D. MAYBUD
Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

Die Spielrunden verliefen sehr ruhig und unsere Arbeit gestaltete sich wieder einmal äusserst positiv. Gefühlt handelte es sich um ein normales Jahr ohne spezielle Vorkommnisse, obwohl wir im Vergleich zum Vorjahr knapp zwanzig Fälle mehr zu beurteilen hatten.

Insbesondere die Zusammenarbeit untereinander als auch mit der Geschäftsstelle der SFL im Allgemeinen war äusserst angenehm und ist lobenswert.
 

92

Beurteilte Verfahren

+19 zum Vorjahr

15

Davon an die Disziplinarkommission weitergeleitete Verfahren

+11 zum Vorjahr
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

DIETER CALIEZI
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

In der Saison 2021/22 hatten der Disziplinarrichter und sein Stellvertreter 218 Verfahren zu beurteilen. Dazu wurden 7 Verfahren an die Disziplinarkommission weitergeleitet, weil der Disziplinarrichter oder sein Stellvertreter eine seine Kompetenz übersteigende Disziplinarmassnahme als angezeigt erachtete.

Ein Vergleich mit den Zahlen der Vorsaison ist aufgrund der damaligen pandemiebedingten Situation nicht möglich. Im Vergleich zur letzten Saison ohne Pandemieeinfluss (2018/19) erhöhte sich die Anzahl Fälle von 189 auf 218, mithin um rund 15 %.

Die Gesamtsumme der ausgesprochenen Bussen des Disziplinarrichters und seines Stellvertreters (ohne die von der Disziplinarkommission verhängten Sanktionen) betrug CHF 508’200, was verglichen mit der Saison 2018/19 einer Zunahme von CHF 149’700 entspricht. Es wurden bei grösserer Verfahrensanzahl somit durchschnittlich auch höhere Bussen ausgesprochen.

Die hauptsächlichen Verstösse gegen das Sicherheitsreglement der SFL und die Ausführungsbestimmungen waren weiterhin das Zünden von diversen Feuerwerkskörpern sowie das Werfen von Gegenständen. Einer der ausserordentlichsten Vorfälle in der letzten Saison betraf sicherlich das Zürcher Derby im Letzigrund vom 23. Oktober 2021, als nach dem Schlusspfiff Anhänger des FC Zürich Pyros in den Sektor des Grasshopper Club warfen. Die Sanktion für diesen Vorfall wurde von der Disziplinarkommission ausgesprochen. Insgesamt bemerkenswert war in dieser Saison die hohe Anzahl der in den Stadien gezündeten Feuerwerkskörper.

Im Übrigen funktionierten die verbandsinternen Abläufe von der Zustellung des Safety and Security Reports der Sicherheitsdelegierten an den Disziplinarrichter über die Verfahrenseröffnungen, der Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Klubs bis zur Fällung der Entscheide und deren Zustellung an die Klubs oder der Überweisung der Verfahren an die Disziplinarkommission auch dieses Jahr reibungslos.
 

218

Beurteilte Verfahren

+29 zur Saison 2018/19

508,2

Wert in Tausend CHF aller ausgesprochenen Bussen

+149,7 zur Saison 2018/19
Disziplinarkommission

DANIELE MORO
Präsident der Disziplinarkommission

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Disziplinarfälle im Geschäftsjahr 2021/22 deutlich gestiegen. Eine markante Zunahme wurde insbesondere im Bereich Sicherheit verzeichnet, betreffend Einsprachen gegen Verfügungen des Disziplinarrichters im Spielbetriebswesen sowie während der Schlussphase der Meisterschaft.

Zwei behandelte Sicherheitsfälle führten zu Sektorsperren. Besonders auffällig war der mehrfache Wurf von pyrotechnischen Gegenständen während des Spiels, was eine unmissverständliche Gefahr für Spieler, Schiedsrichter, Funktionäre und weitere Teilnehmende darstellte. In einem besonderen Fall wurden pyrotechnische Gegenstände von beiden Fanlagern in die jeweiligen Sektoren der anderen Anhänger geworfen.

In einem anderen Vorfall nahm die Disziplinarkommission ein zuvor eingestelltes Disziplinarverfahren in Zusammenhang mit rassistischen Äusserungen gegen einen Spieler wieder auf. Dies aufgrund einer erfolgten Verurteilung des Täters durch die zuständige staatliche Behörde. Es wurde eine Busse gegen einen Klub ausgesprochen.

In der abgelaufenen Saison haben die Disziplinarkommission und der als Einzelrichter amtierende Präsident gesamthaft 30 Fälle bearbeitet. Beim Einzelrichter wurden 15 Verfügungen des Disziplinarrichters im Spielbetriebswesen angefochten. Von den 15 hängigen Einsprachen wurden 10 abgewiesen und dadurch die jeweiligen angefochtenen Verfügungen bestätigt, 2 gutgeheissen und 3 teilweise gutgeheissen.

Bei den restlichen Fällen sprach die Disziplinarkommission Bussen, Ermahnungen und Sektorsperren (teilweise bedingt) aus. In 2 Fällen wurde das Disziplinarverfahren eingestellt. Gesamthaft wurden Bussen von insgesamt CHF 201’000 ausgesprochen.
 

30

Bearbeitete Fälle

+21 zum Vorjahr
(–6 zur Saison 2018/19)

201,0

Wert in Tausend CHF aller ausgesprochenen Bussen

+188,0 zum Vorjahr
(–21,7 zur Saison 2018/19)
Transferkommission

MATHIAS BURNAND
Präsident der Transferkommission

Wie erwartet und in Anbetracht der Entwicklung der Covid-‍19-Pandemie sind die Aktivitäten der Transferkommission stabil geblieben. Insgesamt wurden dem Gremium 10 Anträge zur Entscheidung vorgelegt.

Dies entspricht in etwa den 9 Anträgen, die in der letzten Saison bearbeitet wurden – und ist weit entfernt von den 25 Anträgen, die in der Saison 2019/20 aufgrund der Pandemie bearbeitet werden mussten. Wiederum gilt der Dank den Mitgliedern der Transferkommission für ihr Engagement und dem Sekretariat der SFL für die wertvolle Unterstützung.
 

10

Beurteilte Verfahren

+1 zum Vorjahr
Rekursgericht

ERNST STAEHELIN
Präsident des Rekursgerichts

Die in den letzten beiden Jahren angesprochene Entwicklung der sinkenden Fallzahlen hat sich auch in der Saison 2021/22 bestätigt: Es ist nur ein einziger Fall ans Rekursgericht weitergezogen worden, welcher sich um die Höhe der von der Disziplinarkommission einem Klub auferlegten Busse dreht. Der Rekurs ist Ende Juni 2022 eingegangen und mit Entscheid vom 3. August 2022 abgewiesen worden.

Den im letzten Jahresbericht erwähnten Fall betreffend Ausbildungsentschädigung hat das Internationale Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) mit Schiedsspruch vom 5. September 2022 entschieden und das Urteil des Rekursgerichts vollumfänglich bestätigt.
 

1

Materiell beurteilte Fälle

unverändert zum Vorjahr
Schlichtungskommission

MARC JUILLERAT
Mitglied der Schlichtungskommission

Wie im Vorjahr hatte die Schlichtungskommission der SFL im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Fall zu beurteilen. Seitdem die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) dahingehend geändert wurden, dass für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die staatlichen Gerichte zuständig sind, wird die Schlichtung bei der SFL als Vorstufe zum Gang an das internationale Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) kaum mehr in Anspruch genommen.
 

0

Anträge zur Schlichtung

unverändert zum Vorjahr
Ausbildungskommission SFV/SFL

JEAN-CLAUDE DONZÉ
Präsident der Ausbildungskommission SFV/SFL

Die Rückkehr zu einer normalisierten Gesundheitssituation hat glücklicherweise dazu geführt, dass die Ausbildung in den Partnerschaften, den Ausbildungszentren und den Klubs wieder voll aufgenommen werden konnte. Wie in den Vorjahren traf sich die Ausbildungskommission im Dezember 2021 und Juni 2022 zu zwei Sitzungen, um dem Komitee der Swiss Football League (SFL) einen Vorschlag für ein provisorisches, bzw. definitives Label, sowie eine Entschädigungstabelle für jede Periode zur Entscheidung vorzulegen.

Im Gegensatz dazu hat das Analyseorgan der Ausbildungskommission (Arbeitsgruppe Ausbildung) die Anzahl seiner jährlichen Sitzungen erhöht, insbesondere aufgrund eines Mandats des Komitees der SFL zur Überprüfung der Rolle der Ausbildung bei einer möglichen Erhöhung der Anzahl Klubs in der Credit Suisse Super League (CSSL) und der dieci Challenge League (DCL).

Der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) ernannte Marc Hottiger zum Leiter der Abteilung Nachwuchsförderung, mit Amtsantritt am 1.1.2022, als Nachfolger des zurückgetretenen Christophe Moulin. Der SFV und die SFL danken Christophe Moulin herzlich für seine jahrelange qualitativ hochstehende Arbeit.

An seiner Sitzung vom Dezember 2021 bestimmte das neu gewählte Komitee der SFL seine Vertreter für die Ausbildungskommission und die Arbeitsgruppe Ausbildung: David Degen, Vertreter der CSSL, und Werner Baumgartner, Vertreter der DCL. Ihre Aufgabe ist es, dem Komitee die nächsten Schritte bei der Umsetzung des generellen Ausbildungskonzepts und zusätzliche Verbesserungsprojekte zu präsentieren.

Welche neuen Ziele und Erfolge verfolgen die Ausbildungskommission und die Arbeitsgruppe Ausbildung?

  • Optimierung der Ausbildung in Footeco/Partnerschaften/Leistungszentren durch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen SFV, SFL und Klubs.
  • Regelmässige Verbesserung des Wettbewerbsniveaus für Talente.
  • Einen erleichterten und, wenn möglich, schnelleren Aufstieg zum Stammspieler in der CSSL und DCL ermöglichen.
  • Die Qualität der Schweizer Meisterschaft verbessern.
  • Den Wert der Talente für die Klubs steigern, deren Meisterschaft ein wunderbares Schaufenster auf internationaler Ebene ist.
  • International wettbewerbsfähig bleiben, auf dem Niveau der Nationalmannschaft und der Klubs, die in den verschiedenen UEFA-Wettbewerben antreten.
  • Das Kader der Nationalmannschaft erneuern und seinen Fortbestand sichern.
  • Eine Steigerung des Niveaus der U17-, U19- und U21-Auswahlen anstreben.
  • Durch den Verkauf der besten Talente einen höheren wirtschaftlichen Ertrag erzielen, als für die Ausbildung in den Klubs investiert wird.
  • Die Ausbildung ständig hinterfragen.

Die vom SFV und der SFL geleisteten Entschädigungen für die Nachwuchsförderung belaufen sich auf rund CHF 8,3 Mio. und sind damit stabil. Zusätzlich wurden im September 2021 von der SFL zusätzliche Ausbildungszahlungen in der Höhe von CHF 2,9 Mio. aus dem Überschusskonto der Nationalmannschaft und dem Geschäftsjahr 2020/21 geleistet. Das sind insgesamt mehr als CHF 11 Mio. für die Schweizer Klubs, die viel in die Ausbildung investieren, insbesondere in Infrastruktur, Personal und Talentsuche.
 

11,2

Fixe Entschädigungen
in Mio. CHF

+2,9 gegenüber dem Vorjahr