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Das war die Saison 2023/24 in der Credit Suisse Super League

Der BSC Young Boys wird Schweizer Fussballmeister

Credit Suisse Super League Topscorer: Zan Celar, Chadrac Akolo und Kevin Carlos

Das war die Saison 2023/24 in der dieci Challenge League

Der FC Sion gewinnt die Meisterschaft in der dieci Challenge League

dieci Challenge League Topscorer: Dejan Sorgic

Kommissionen

Die Kommissionen bilden die Rechtanwendungsbehörden der Swiss Football League. Die Statuten unterscheiden zwischen Rechtsanwendungsbehörden und Behörden mit beratender Funktion ohne Organeigenschaften. Die Befugnisse der Rechtsanwendungsbehörden sind in Reglementen festgehalten, die von der Generalversammlung genehmigt werden, und die Mitglieder dieser Kommissionen werden durch die Versammlung gewählt. Die Mitglieder der Behörden mit beratender Funktion werden vom Komitee der SFL ernannt.

Lizenzkommission

Eric Kaltenrieder
Präsident der Lizenzkommission

Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2024/25 hatte die Kommission 33 Dossiers zu behandeln (12 Credit Suisse Super League, 10 Challenge League, 3 Aufsteiger-Kandidaten in die DCL, 8 AXA Women’s Super League). Zwei Lizenzen wurden von der Kommission verweigert: FC Winterthur und FC Schaffhausen. Alle Frauenmannschaften erhielten die Lizenz ohne Auflagen.

Für die Saison 2023/24 hatte die Lizenzkommission drei Entscheide zu fällen, zwei davon betrafen den Yverdon Sport FC, einer den Grasshopper Club Zürich. Im Fall von Yverdon betraf ein Entscheid ein Verfahren zur Bestätigung der Lizenz nach einer Änderung des vom Klub vorgeschlagenen Ausweichstadions (Mai/Juni 2023). Dieses Verfahren wurde bereits im Bericht 2022/23 erwähnt. Ein weiterer Entscheid betraf die Genehmigung des Wechsels des Hauptaktionärs (Juli 2023).

Beim Grasshopper Club ging es um die Genehmigung des Wechsels des Hauptaktionärs (Januar 2024). Diese Verfahren erforderten eine sehr rasche Reaktion der Lizenzkommission, da die Entscheidungsfristen angesichts des Beginns der Meisterschaft (Fall Yverdon) und der Transferperiode (Fall GC) sehr kurz waren.

 

Rekursinstanz für Lizenzen

Eugen Mätzler
Präsident der Rekursinstanz für Lizenzen

Die Saison 2023/24 war aus lizenzrechtlicher Sicht ruhig. Insbesondere musste die zweite Instanz weder nachträgliche Lizenzierungen zufolge Eigentümerwechsel noch andere Feuerwehrübungen vornehmen. Alle Klubs der Swiss Football League (SFL) haben die Saison ohne Beanstandungen aus lizenzrechtlicher Sicht absolviert. Insbesondere kamen alle Klubs ihren finanziellen Verpflichtungen so nach, dass sich nie die Frage eines Eingreifens durch die SFL aufgrund finanzieller Probleme stellte.

Ausser dem FC Winterthur und dem FC Schaffhausen konnte für die Saison 2024/25 allen Bewerbern die Lizenz in der ersten Instanz erteilt werden. Beim FC Winterthur mussten (aufgrund erhöhter Voraussetzungen nach Ablauf der Aufstiegssaison mit Erleichterungen für den Aufsteiger) höhere infrastrukturelle Kriterien erfüllt werden, was dem Klub in der zweiten Instanz gelang. Der FC Schaffhausen konnte seinerseits in finanzieller Hinsicht im Rekursverfahren deutlich nachbessern, d.h. zusätzliche finanzielle Mittel beschaffen, was dem Klub hilft und die Lizenzerteilung ermöglichte.

 

Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

Roy D. Maybud
Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

Es kann festgestellt werden, dass die Spielrunden ruhig verliefen. Die Qualität der Schiedsrichter-Berichte war auch diese Saison auf hohem Niveau, was die Arbeit der Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen vereinfachte und äusserst positiv gestaltete.

Erwähnenswert ist eine nach Spielschluss ausgesprochene Rote Karte gegen einen Klubvertreter aufgrund abschätziger Gesten gegen die Schiedsrichter. Die Karte wurde vom zuständigen Disziplinarrichter nachträglich annulliert, da der Klubvertreter nicht auf dem Matchblatt verzeichnet war und somit ausserhalb der Zuständigkeit des Schiedsrichters lag. Der Disziplinarrichter verhängte jedoch (trotzdem) nachträglich eine Geldstrafe, da seine Zuständigkeit nicht auf Personen auf dem Matchblatt beschränkt ist.

Die Zusammenarbeit untereinander sowie mit der Geschäftsstelle der SFL war (einmal mehr) äusserst angenehm und ist lobenswert. Hervorzuheben ist zudem der gute Austausch mit den Vertretern der Schiedsrichter und dem Präsidenten der Disziplinarkommission. Diese Treffen haben sich äusserst bewährt und massgeblich dazu beigetragen, eine «unité de doctrine» zu schaffen, welche die Entscheidungsfindung konsistenter und transparenter gestaltet.

 

97
Beurteilte Verfahren
–12 zum Vorjahr
11
Davon an die Disziplinarkommission weitergezogene Verfahren
–3 zum Vorjahr
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

Dieter Caliezi
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

Zu Beginn der Saison 2023/24 wurde das Verfahren zum Erlass einer Disziplinarverfügung im Sicherheitswesen in Art. 4 Ziff. 3 des Reglements über das Disziplinarverfahren der Swiss Football League (SFL) dahingehend abgeändert, dass die Geschäftsleitung der SFL dem Klub die Verstösse mitteilt, die ihm zur Last gelegt werden, sowie die Höhe der Busse, die diese Verstösse nach sich zieht. Erhebt der Klub nicht innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung begründet Einsprache gegen die vorgesehene Busse, wird diese rechtskräftig. Erhebt der Klub rechtzeitig Einsprache, entscheidet in der Folge wie bis anhin der Disziplinarrichter im Sicherheitswesen endgültig.

Diese Reglementänderung hatte zur Folge, dass in der Saison 2023/24 nur sechs Klubs gegen die von der Geschäftsleitung der SFL ausgesprochene Busse Einsprache erhoben. Der Disziplinarrichter musste damit lediglich sechs Verfahren beurteilen.

Diese sechs Verfahren waren aber deutlich umfangreicher als ein «durchschnittliches» Disziplinarverfahren, weil die Klubs ihre Einsprachen gegen den Entscheidvorschlag der Geschäftsleitung der SFL regelmässig nicht nur ausführlich begründeten, sondern auch umfangreiche Beweismittel einreichten oder anboten (Protokolle, Pläne, Zeugenaussagen, Mails, Videoaufnahmen, etc.).

Die hauptsächlichen Verstösse gegen das Sicherheitsreglement der SFL und die Ausführungsbestimmungen waren in diesen sechs Fällen das unkontrollierte Eindringen der Fans in das Stadion, Sachbeschädigungen und dazu auch das Zünden von diversen Feuerwerkskörpern. Die verbandsinternen Abläufe funktionierten bei diesen sechs zu beurteilenden Fällen gut.

 

6
Beurteilte Verfahren
Disziplinarkommission

Pascal Tschan
Präsident der Disziplinarkommission

Auf die Saison 2023/24 wurde die Bestimmung in Art. 12quater des Reglements über das Disziplinarverfahren neu eingeführt. Diese Bestimmung erlaubt es den Klubs, der Disziplinarkommission bei sicherheitsrelevanten Vorfällen präventive Auflagen vorzuschlagen, welche zum Ziel haben, weitere Vorfälle in Zukunft möglichst zu verhindern. Die Disziplinarkommission kann bei tatsächlicher Umsetzung dieser Auflagen die im Hauptverfahren ausgesprochene Busse in einem nachträglichen Verfahren anschliessend um bis zur Hälfte reduzieren. Bereits drei Klubs haben derartige Massnahmen beantragt, wobei zwei Klubs anschliessend von einer Reduktion der ursprünglich ausgesprochenen Busse um 50% profitieren konnten (ein Verfahren ist diesbezüglich noch hängig).

Die vergangene Spielzeit stand in Bezug auf die sicherheitsrelevanten Themen im Fokus der geplanten Massnahmen (Kaskadenmodell sowie personalisierte Tickets) seitens der Behörden. Obwohl ein Grossteil der Fan-Gruppierungen diese geplanten Massnahmen ablehnt und dies auch öffentlich kundgetan hat, kam es erfreulicherweise nicht zu einer entscheidenden Erhöhung der Anzahl von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Leider blieben diese aber nicht aus und so musste sich die Disziplinarkommission ab der Wahl des neuen Präsidenten anlässlich der Generalversammlung im November 2023 mit acht sicherheitsrelevanten Vorfällen anlässlich von Meisterschaftsspielen beschäftigen. Dabei ereigneten sich sechs der Vorfälle anlässlich von Spielen der Credit Suisse Super League (CSSL) und deren zwei anlässlich von Spielen der dieci Challenge League (DCL). Inhaltlich betrafen drei Vorfälle das unbefugte Eindringen von Fans in das Stadion und fünf das Werfen von pyrotechnischem Material bzw. Gegenständen im Stadionbereich.

Neben den sicherheitsrelevanten Verfahren hat der als Einzelrichter amtierende Präsident der Disziplinarkommission ab dessen Wahl zudem acht Einsprachen gegen Entscheide der Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen geführt. Dabei kam es bei insgesamt vier Fällen zu einer Reduktion der ausgesprochenen Spielsperren. Die übrigen vier Einsprachen wurden jeweils abgewiesen. Da die Einsprachen rasch behandelt und entschieden werden und die Entscheide (neu) endgültig sind, besteht für die Klubs und die Spieler rasch Gewissheit, wie viele Sperren jeweils definitiv abzusitzen sind. Diese Verfahrensbeschleunigung ist zu begrüssen und soll auch in Zukunft beibehalten werden.

Ergänzend zu den oben erwähnten Verfahren hatte die Disziplinarkommission weiter zwei Anzeigen betreffend allfällige Verfehlungen im Bereich von Lohnzahlungen zu behandeln. Die Verfahren, welche beide eingestellt worden sind, betrafen beide Klubs aus der DCL.

Die Disziplinarkommission hat sich zum Ziel gesetzt, das Thema Sicherheit weiterhin vertieft und mit grosser Aufmerksamkeit zu verfolgen und die Klubs dabei eng zu begleiten. Durch das Aussprechen von präventiven Auflagen (auf Antrag der Klubs) und ergänzt mit eigenen Weisungen, sollen die Klubs vermehrt dazu animiert werden, das Thema Sicherheit präventiv anzugehen. Die Disziplinarkommission ist überzeugt, dass auf diesem Weg eine Abnahme von sicherheitsrelevanten Vorfällen anlässlich von Spielen möglich ist. Generell erwähnenswert ist die sehr gute Zusammenarbeit unter den Mitgliedern der Disziplinarkommission und die sehr geschätzte administrative Unterstützung durch die Geschäftsstelle der SFL.

 

24
Bearbeitete Fälle
–10 zum Vorjahr
198,1
Wert in Tausend CHF aller ausgesprochenen Bussen
+28,6 zum Vorjahr
Transferkommission

Mathias Burnand
Präsident der Transferkommission

Die Tätigkeit der Transferkommission war bemerkenswert stabil. Für die Saison 2023/24 gingen neun Anträge ein. Das ist nur einer weniger als in der Vorsaison. Sieben dieser Anträge betrafen die Qualifikation von Spielern oder die Kontingentierung von Klubs. Die Transferkommission befasste sich zudem mit zwei Anträgen betreffend Ausbildungsentschädigungen (in der vorherigen Saison musste sich die Kommission nicht mit Anträgen zu diesem Thema befassen). Alle der Kommission vorgelegten Anträge wurden wie üblich behandelt, ein Antrag wurde indes zurückgezogen. Zur Zeit sind keine Anträge hängig.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass in der vergangenen Saison die Möglichkeit eingeführt wurde, dass die Kommission in bestimmten Fällen einen Dringlichkeitsantrag oder einen Antrag, gegen den keine Einwände erhoben werden, durch den Präsidenten oder ein von ihm bestimmtes Mitglied beurteilen lassen kann (Art. 3 Abs. 4 QR). Von dieser Möglichkeit wurde in der Spielzeit 2023/24 viermal Gebrauch gemacht. Zusammen mit den sieben Fällen, in denen es um die Qualifikation von Spielern oder die Kontingentierung von Klubs ging, waren dies fast die Hälfte aller Fälle. Dies war auch in der Vorsaison der Fall.

Dem Vizepräsidenten und allen Mitgliedern der Transferkommission sowie der Geschäftsstelle der SFL sei für ihre Einsatzbereitschaft und ihr grosses Engagement herzlich gedankt.

 

9
Behandelte Fälle
–1 gegenüber Vorjahr
Rekursgericht

Ernst Staehelin
Präsident des Rekursgerichts

Beim Rekursgericht ging in der Saison 2023/24 nur ein einziger Fall ein. Auf diesen Rekurs konnte aber nicht eingetreten werden, weil er zwei Tage zu spät eingereicht wurde. Die Rekursfrist beträgt fünf Tage ab Zustellung des Entscheids der Vorinstanz; eine Zustellung per E-Mail ist zulässig und entspricht der Praxis.

 

0
Materiell beurteilte Fälle
–4 zum Vorjahr
Ausbildungskommission

Jean-Claude Donzé
Präsident der Ausbildungskommission SFV/SFL

Die Qualität der Nachwuchsförderung in der Schweiz ist über die Landesgrenzen hinaus anerkannt. Das gute Abschneiden der U21-Nationalmannschaft auf europäischer Ebene in den letzten Jahren ist ein Beweis dafür und hat zur Folge, dass bei einem Transfer dank der Wertsteigerung der Talente erhebliche finanzielle Auswirkungen zugunsten der Schweizer Klubs zu verzeichnen sind. Auf jeden Fall bleibt die Ausbildungskommission wachsam und führt mit allen betroffenen SFV-Organisationen eine permanente Hinterfragung durch.

Die Statistiken der letzten fünf Jahre zeigen einen besorgniserregenden Rückgang der Einsatzzeiten der U-21-Talente in der Credit Suisse Super League (CSSL): da sind es noch 8,2% der Einsatzminuten oder 0,9 Spieler pro Spiel und in der dieci Challenge League (DCL) 20,5% der Einsatzminuten oder 2,3 Spieler pro Spiel. Die Statistiken für diese Saison sind enttäuschend, vor allem für die CSSL. Um diese Situation zu verbessern, hat das Komitee der SFL beschlossen, in dieser Saison mehrere Vorschläge der Ausbildungskommission umzusetzen: Erstens eine deutliche Erhöhung der Gesamtentschädigung im Rahmen der Nachwuchs-Trophy, die ab der Saison 2023/24 zur Anwendung kommt. Zweitens die Einführung einer neuen Ausbildungspyramide mit den Elitekategorien U17 und U19 sowie die Einführung eines SFV-Talentmanager-Kurses, der vertiefte Kenntnisse in der individuellen Betreuung und Entwicklung innerhalb von Partnerschaften vermittelt.

Die Saison 2023/24 reiht sich in die fünf Meilensteine in der Entwicklung der 1996 gegründeten Schweizer Nachwuchsförderung ein. Im Jahr 2010 wurde die Universität Neuenburg mit einer Studie beauftragt, um die Ausbildungskosten eines Spielers zu schätzen und die Anzahl der erfolgreich ausgebildeten Talente zu ermitteln. Für die laufende Saison stimmte das Komitee der SFL zu, diesen Universitätsvertrag mit dem gleichen Partner und auf der Basis der gleichen Zielsetzung in Zusammenarbeit mit den Klubs der SFL-Partnerschaften zu erneuern. Von den acht aktuellen Leistungszentren der Partnerschaften hat der Grasshopper Club Zürich die offizielle SFV-Zertifizierung 2023/24 aufgrund von gravierenden Mängeln und regelmässigen personellen Wechseln im Organigramm während der ganzen Saison nicht erhalten.

Die SFL hat den Rücktritt von Adrian Knup bekannt gegeben und ihn durch Silvano Lombardo als Chief Sports Officer ersetzt. Mit dieser Ernennung nimmt er de facto Einsitz in die Ausbildungskommission und deren Reflexionsorgan. Zudem hat das Komitee der SFL eine Änderung von Art. 173 des Wettspielreglements des SFV beschlossen, die es zahlreichen Schweizer U21-Spielern erlaubt, bis zum Ende der Saison in der Promotion League und in der Premiere League Classic zu spielen.

 

11,6
Fixe Entschädigungen
+1,2 Mio. gegenüber Vorjahr
Schlichtungskommission

Marc Juillerat
Mitglied der Schlichtungskommission

Wie in den zwei Vorjahren hatte die Schlichtungskommission der SFL im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Fall zu beurteilen. Seitdem die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) dahingehend geändert wurden, dass für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die staatlichen Gerichte zuständig sind, wird die Schlichtung bei der SFL als Vorstufe zum Gang an das internationale Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) kaum mehr in Anspruch genommen.

0
Anträge zur Schlichtung
Unverändert zum Vorjahr
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