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Das war die Saison 2022/23 in der Credit Suisse Super League

BSC Young Boys wird Schweizer Fussballmeister

Credit Suisse Super League Top Scorer: Jean-Pierre Nsame

Das war die Saison 2022/23 in der dieci Challenge League

dieci Challenge League Top Scorer: Teddy Okou und Brighton Labeau

Kommissionen

Die Kommissionen bilden die Rechtanwendungsbehörden der Swiss Football League. Die Statuten unterscheiden zwischen Rechtsanwendungsbehörden und Behörden mit beratender Funktion ohne Organeigenschaften. Die Befugnisse der Rechtsanwendungsbehörden sind in Reglementen festgehalten, die von der Generalversammlung genehmigt werden, und die Mitglieder dieser Kommissionen werden durch die Versammlung gewählt. Die Mitglieder der Behörden mit beratender Funktion werden vom Komitee der SFL ernannt.

Lizenzkommission

Eric Kaltenrieder
Vizepräsident der Lizenzkommission

Die Lizenzkommission der SFL beurteilte als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2023/24 die Dossiers von 26 Lizenzbewerbern: 20 Klubs aus der SFL sowie 6 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League. Nach Prüfung der Dossiers erteilte sie 19 von 20 aktuellen Klubs der SFL in erster Instanz die beantragte Lizenz für die kommende Saison. Einzig der AC Bellinzona aus der dieci Challenge League (DCL) wurde die Spielberechtigung aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigert.

Von den 6 Anwärtern für den Aufstieg aus der Promotion League in die DCL waren nach der ersten Instanz einzig Etoile Carouge FC und der FC Rapperswil-Jona im Besitz der erforderlichen Lizenz und hätten in die höhere Liga aufsteigen können. Die restlichen 4 interessierten Klubs FC Baden 1897, FC Breitenrain, SC Brühl SG und FC Stade Nyonnais erhielten (ebenso wie die AC Bellinzona) die Möglichkeit, im Verfahren vor der Rekursinstanz für Lizenzen ihre Dossiers nachzubessern.

Die Gründe für die Nichterteilung der Lizenzen waren in der Regel Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit von Personen, die Einfluss auf die jeweiligen Vereine ausüben, und mit der Qualität vorgelegten Dossiers

Im Bereich des Frauenfussballs übernahm die Lizenzkommission erstmals die Aufgabe, 10 Dossiers der Klubs aus der AXA Women’s Super League vollständig zu prüfen. Alle geprüften Vereine erhielten eine Lizenz für die Saison 2023/24.

Im Fall von Yverdon Sport FC wurde im Mai/Juni 2023 ein Bestätigungsverfahren notwendig. Der Klub hatte im Lizenzgesuch das Stade de Tourbillon in Sitten als Ausweichstadion angegeben. Ende Mai 2023 wurde vom Kanton Wallis kommuniziert, dem Klub aus dem Kanton Waadt keine Spiele in Sitten zu erlauben. Deshalb eröffnete die Lizenzkommission ein Verfahren zur Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung noch erfüllt sind.

Im Rahmen dieses Bestätigungsverfahrens reichte der Yverdon Sport FC innerhalb der gesetzten Frist das Stade de la Maladière in Neuenburg als Ersatzstadion ein, das die Anforderungen für Spiele der höchsten Liga erfüllt. Der Aufsteiger konnte im Verfahren alle Bestätigungen präsentieren, die dem Klub erlauben, in Neuenburg zu spielen, bis die zwingend erforderlichen Arbeiten am heimischen Stade Municipal in Yverdon-les-Bains abgeschlossen sind. Die Lizenzkommission der SFL hat folglich in ihrem Entscheid die Spielberechtigung für den Yverdon Sport FC in der Credit Suisse Super League bestätigt.

Im Juni 2023 trat der Präsident der Lizenzkommission, Bernhard Welten, in den Ausstand.

 

Rekursinstanz für Lizenzen

Eugen Mätzler
Präsident der Rekursinstanz für Lizenzen

Die Saison 2022/23 erfolgte im Vorfeld der Aufstockung der CSSL von 10 auf 12 Mannschaften. Das hatte im Bereich der Lizenzerteilung zur Folge, dass für die Saison 2023/24 mehr Lizenzen zu verteilen waren als in den Vorjahren (22 statt 20). Dies wiederum führt dazu, dass überdurchschnittlich viele Klubs aus der Promotion League das Gesuch um Lizenzerteilung für die Saison 2023/24 stellten.

Diese neuen Lizenzbewerber hatten zum Teil damit zu kämpfen, dass ihnen das Lizenzverfahren noch wenig bekannt war und sie darum nicht optimal vorbereitet in dieses eintraten. Das hatte zur Folge, dass verschiedenen Klubs der Promotion League (FC Baden 1897, FC Breitenrain, SC Brühl SG und FC Stade Nyonnais) erstinstanzlich die Lizenz verweigert wurde. Dabei waren nicht erfüllte Kriterien in den Bereichen Finanzen, Recht und Infrastruktur ausschlaggebend.

Die mit dem Lizenzverfahren vertrauten Klubs der CSSL und der DCL konnten die Voraussetzungen für die Lizenzerteilungen für die Saison 2023/24 grösstenteils im erstinstanzlichen Verfahren erfüllen. Gründe dafür sind verschiedene: die stetig steigende Erfahrung der Klubs, die verstärkte Unterstützung durch die SFL und die dort zuständigen Gremien für die einzelnen Bereiche sowie Verfahrenserleichterungen, welche Korrekturen im erstinstanzlichen Verfahren ermöglichen.

Das führte dazu, dass im erstinstanzlichen Lizenzierungsverfahren neben den vier genannten Klubs der Promotion League einzig der AC Bellinzona aus der DCL die Lizenz verweigert werden musste. Im Rekursverfahren konnten Bellinzona, Baden und Nyon ihre Dossiers so nachbessern, dass sie die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung erfüllten. Demgegenüber verzichtete der FC Breitenrain auf einen Rekurs und musste daher zweitinstanzlich nicht mehr beurteilt werden. Der SC Brühl SG konnte die Anforderungen im Lizenzierungsverfahren auch vor der Rekursinstanz nicht erfüllen.

Zusammenfassend zeigte sich einmal mehr, dass die mit dem Lizenzverfahren vertrauten Klubs das Verfahren ernst nehmen und seriös vorbereitet in dieses einsteigen, was zur erstinstanzlichen Lizenzerteilung an alle bestehenden Klubs der SFL (mit der Ausnahme AC Bellinzona) führte. Demgegenüber haben die Klubs der Promotion League wenig Erfahrung und manchmal auch die Ressourcen nicht, um die hohen Anforderungen an das Lizenzverfahren zu erfüllen.

 

Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

Roy D. Maybud
Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen

Die Spielrunden verliefen ruhig. Die Qualität der Schiedsrichter-Berichte ist weiterhin auf hohem Niveau, was die Arbeit der Disziplinarrichter vereinfacht und äusserst positiv gestaltet.

Auch in diesem Jahr war wieder einmal die Frage der Zuständigkeit des Disziplinarrichters nach dem Spiel ein Thema. Die Richter sind grundsätzlich zuständig für Fälle, die sich «anlässlich eines Matchs» ereignen; dazu gehört auch der Spielertunnel. Die Anpassungen in den Reglementen der SFL auf die neue Saison 2023/24 hin dürften hier die nötigen Präzisierungen und Klarheit schaffen.

Insbesondere die Zusammenarbeit untereinander als auch mit der Geschäftsstelle der SFL im Allgemeinen war (einmal mehr) äusserst angenehm und ist lobenswert.

 

109
Beurteilte Verfahren
+17 zum Vorjahr
14
Davon an die Disziplinarkommission weitergeleitete Verfahren
-1 zum Vorjahr
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

Dieter Caliezi
Disziplinarrichter im Sicherheitswesen

In der Saison 2022/23 hatten der Disziplinarrichter und sein Stellvertreter 272 Verfahren zu beurteilen. Dazu wurden 6 Verfahren an die Disziplinarkommission weitergeleitet, weil der Disziplinarrichter oder sein Stellvertreter eine seine Kompetenz übersteigende Disziplinarmassnahme als angezeigt erachtete.

Die Gesamtsumme der ausgesprochenen Bussen des Disziplinarrichters und seines Stellvertreters (ohne die von der Disziplinarkommission verhängten Sanktionen) betrug CHF 641’800, was verglichen mit der Saison 2021/22 einer Zunahme von CHF 133’600 entspricht.

Die durchschnittliche Bussenhöhe pro Verfahren blieb mit CHF 2’360 verglichen mit CHF 2’335 in der Saison 2021/22 nahezu konstant. Es wurden bei grösserer Verfahrensanzahl somit durchschnittlich gleich hohe Bussen wie in der Vorsaison ausgesprochen.

Die hauptsächlichen Verstösse gegen das Sicherheitsreglement der SFL und die Ausführungsbestimmungen waren weiterhin das Zünden von diversen Feuerwerkskörpern sowie das Werfen von Gegenständen. Ausserordentlichsten Vorfälle waren in der letzten Saison wenige zu vermelden. Weiterhin bemerkenswert war auch in dieser Saison die hohe Anzahl der in den Stadien gezündeten verschiedenen Feuerwerkskörper. Auch dieses Jahr funktionierten die verbandsinternen Abläufe der Disziplinarverfahren im Sicherheitswesen sehr gut.

 

272
Beurteilte Verfahren
+54 zur Vorsaison
641,8
Wert in Tausend CHF aller ausgesprochenen Bussen
+133,6 zur Vorsaison
Disziplinarkommission

Daniele Moro
Präsident der Disziplinarkommission

Die Saison 2022/23 verlief grundsätzlich ohne spezielle Vorkommnisse. In der zweiten Hälfte und besonders kurz vor Ende der Saison nahmen jedoch in relevanter Art und Weise die Disziplinarverstösse auf dem Platz zu. Besonders die Einspracheverfahren, im Speziellen die Einsprachen gegen Verfügungen des Disziplinarrichters im Spielbetriebswesen, mehrten sich.

Die Kommission befasste sich erneut mit einigen Disziplinarfällen im Sicherheitswesen. Diese Vorfälle führten mehrheitlich zu hohen Bussen und zu Sektorsperren. In einem einzigen Fall führten die Ereignisse wegen Ungereimtheiten auf der Matchkarte zu einer Forfaitwertung des Spiels (Servette FC – FC Luzern 0:3).

Es ist zu vermuten, dass die Sicherheit auch in Zukunft ein wichtiges Thema sein wird. Obwohl in dieser Saison keine Zunahme der Anzahl an Sicherheitsfällen festgestellt wurde, wird es von grosser Bedeutung und zugleich eine Herausforderung sein, die Sicherheit in den Stadien vor, während und nach dem Spiel zu erhöhen.

Obwohl die Saison im ordentlichen Rahmen verlief, war die Zunahme der Einsprachen gegen Verfügungen des Disziplinarrichters im Spielbetriebswesen auffallend. Damit strebte man offenbar (durch eine Änderung der Qualifikation des strittigen Verhaltens) eine Reduktion der ausgesprochenen Spielsperren an, was nur in wenigen Fällen erfolgreich war. Es wird für die Zukunft von grosser Bedeutung sein, die Reglemente wo nötig anzupassen, um die Bearbeitung der Disziplinarverfahren zu vereinfachen und gleichzeitig zu beschleunigen.

Die Disziplinarkommission (17 Fälle) und der Einzelrichter (17 Fälle) hatten in der Saison 2022/23 insgesamt 34 Fälle zu behandeln und sprachen dabei Bussen in Höhe von insgesamt CHF 169’500 aus. Von den vom Einzelrichter bearbeiteten 17 Fällen wies er 9 ab. 4 Fälle wurden teilweise gutgeheissen und ebenfalls nur in 4 Fällen wurde die Einsprache ganz gutgeheissen.

 

34
Bearbeitete Fälle
+4 zum Vorjahr
169,5
Wert in Tausend CHF aller ausgesprochenen Bussen
-31,5 zum Vorjahr
Rekursgericht

Ernst Staehelin
Präsident des Rekursgerichts

Das Rekursgericht hatte in der Saison 2022/23 insgesamt vier Fälle zu beurteilen, was klar mehr war als in den beiden vorangegangenen Saisons (jeweils nur ein Fall).

Zwei der vier Fälle betrafen Ausschreitungen der Fans der einen Mannschaft gegen (hauptsächlich) Fans der anderen Mannschaft, was zu (teils auf drei Jahre bedingten, teils unbedingten) Sperren der entsprechenden Fankurven führte.

Der dritte Fall betraf die verspätete Erfüllung von Meldepflichten gemäss dem Lizenzreglement, wobei festgestellt wurde, dass die deutsch- und französischsprachigen Versionen der Sanktionsbestimmungen inhaltlich nicht übereinstimmen, und dass die SFL im konkreten Fall gegenüber der aus der Romandie stammenden Rekurrentin nur die französischsprachige Version angeführt hatte. Aus Gründen des Schutzes von Treu und Glauben wurde die französischsprachige Version als anwendbar erklärt, was zur Gutheissung des Rekurses im Hauptpunkt (Abzug von drei Punkten) führte.

Der vierte Fall betraf einen Rechtsverweigerungsrekurs gegen die Lizenzkommission. Die rekurrierende Partei musste allerdings darauf hingewiesen werden, dass bei Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung eines Organs der SFL (wozu die Lizenzkommission gehört) das Komitee der SFL die notwendig erscheinenden Massnahmen anordnen kann; das Rekursgericht war damit für die Beurteilung des Vorwurfes nicht zuständig.

 

4
Materiell beurteilte Fälle
+3 zum Vorjahr
Schlichtungskommission

Marc Juillerat
Mitglied der Schlichtungskommission

Wie im Vorjahr hatte die Schlichtungskommission der SFL im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Fall zu beurteilen. Seitdem die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) dahingehend geändert wurden, dass für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die staatlichen Gerichte zuständig sind, wird die Schlichtung bei der SFL als Vorstufe zum Gang an das internationale Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) kaum mehr in Anspruch genommen.

 

0
Anträge zur Schlichtung
unverändert zum Vorjahr
Ausbildungskommission

Jean-Claude Donzé
Präsident der Ausbildungskommission SFV/SFL

Als Nachfolger von Marc Hottiger, der zum Leiter des Ressorts Nachwuchsförderung befördert wurde, ernannte die Direktion Fussballentwicklung Sven Christ zum Leiter Entwicklung und Controlling der Leistungszentren und Partnerschaften SFV/SFL, mit Amtsantritt am 1. Juli 2022.

Gemäss dem seit vielen Jahren etablierten Verfahren trat der Ausschuss zwei Mal zusammen, im Dezember 2022 und im Mai 2023, um die Tätigkeitsberichte der Partnerschaften zur Kenntnis zu nehmen. Auf Vorschlag der Kommission vergab das Komitee der SFL im Juni 2023 allen 14 Partnerschaften das Label 1.

Das Komitee der SFL bestimmte zudem Marco Degennaro (Yverdon Sport FC) als Vertreter der dieci Challenge League (DCL) in der Ausbildungskommission und der Arbeitsgruppe Ausbildung. Er ersetzt den zurückgetretenen Werner Baumgartner vom SC Kriens und begleitet fortan David Degen vom FC Basel 1893, der als Vertreter der Credit Suisse Super League (CSSL) teilnimmt.

Die Ausbildung in der Schweiz in ihrer heutigen Form wurde 1996 ins Leben gerufen, und sie wurde seither immer wieder kritisch hinterfragt. Das Jahr 2022 wird zweifellos einen weiteren Meilenstein darstellen, da die folgenden Vorschläge der Arbeitsgruppe Ausbildung von den Führungsgremien und den Klubs angenommen wurden:

  • Neue Spielklassen ab der Saison 2023/24: Die Ausbildungspyramide wird durch die Einführung der Elitekategorien U-17 und U-19 verändert. Ziel ist es, ein zusätzliches Ausbildungsjahr anzubieten, in der Hoffnung, dass zusätzliche talentierte Spieler hervorgehen.
  • Nachwuchs-Trophy: Ab der Saison 2023/24 wird dieses neue Konzept, das vom Komitee der SFL angenommen wurde, das System der «Effizienzkriterien» ersetzen. Sie wird auf der Basis von Spielminuten und nicht mehr auf der Basis von Einsätzen in der Startformation berechnet, um die Berechnung der Entschädigungen exakter zu gestalten.
  • Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) ab 2023: Die Stiftung wurde am 1.1.2021 gegründet. Sie wurde von der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) ins Leben gerufen. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Gelder für den nationalen Sport zu verteilen und deren Verwendung zu überwachen. Die neuen Vorschläge der SFL und des SFV wurden angenommen, insbesondere der Vorschlag der SFL: Erhöhung der Entschädigung an die Klubs im Rahmen der Nachwuchs-Trophy.

Das System der Effizienzkriterien der Nachwuchsförderung wurde in dieser Form zum 7. und letzten Mal durchgeführt. Die jungen Fussballer mit Schweizer Pass und U21-Status sammelten erneut Stammplätze in der CSSL und DCL. Insgesamt waren es 99 Spieler, davon 38 in der CSSL und 61 in der DCL. Dies entspricht insgesamt 996 Einsätzen als Stammspieler in einem der 20 Klubs der Swiss Football League, davon 373 in der CSSL und 623 in der DCL.

Dies ist eine der niedrigsten Zahlen, die für diese beiden Spielklassen seit der Saison 2016/17, als diese Art der Entschädigung eingeführt wurde, verzeichnet wurden. In der CSSL sind die fünf am besten entschädigten Klubs der FC Luzern, der FC St.Gallen 1879, der BSC Young Boys, der FC Zürich und der FC Basel 1893. In der DCL sind es die fünf Klubs FC Wil 1900, FC Thun Berner Oberland, FC Schaffhausen, FC Lausanne-Sport und Yverdon Sport FC.

Die von der SFL und dem SFV geleisteten Entschädigungen für die Nachwuchsförderung betragen rund 8,1 Millionen und sind damit stabil im Vergleich zu den Vorjahren. Zusätzlich wurden im September 2022 von der SFL ausserordentliche Zahlungen aus dem Überschuss der Nationalmannschaftsrechnung und der ordentlichen Rechnung des Geschäftsjahres 2021/22 an die Klubs für die zweckbestimmte Verwendung im Bereich der Ausbildung in der Höhe von 2,3 Millionen ausbezahlt. Insgesamt also 10,4 Millionen für die SFL-Klubs, die hohe Beträge in die Ausbildung investieren, insbesondere in die Infrastruktur, das Personal und die Talentsuche.

 

10,4
Fixe Entschädigungen
in Mio. CHF
-0,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr
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